LexikonEssbarer Goldstaub
Allgemein
Essbarer Goldstaub ist ein feines, lebensmitteltaugliches Dekorpuder, das Backwaren, Pralinen und Desserts einen edlen goldenen Glanz verleiht. Er wird dünn aufgetragen und erzeugt je nach Menge einen dezenten Schimmer bis hin zu einer intensiven Metallic-Optik. Häufig basiert das Produkt auf farbgebenden Pigmenten in einem Träger, die für den Verzehr zugelassen sind. Es wird hauptsächlich zur ästhetischen Veredelung verwendet und beeinflusst den Geschmack kaum.
Herkunft
Die Idee, Speisen mit Gold zu veredeln, stammt aus der gehobenen Küche und dem Konditorhandwerk. Moderne essbare Goldpuder entstanden mit der Weiterentwicklung von Lebensmittelfarben und Dekorprodukten. Heute sind sie international verbreitet und werden sowohl in professionellen Patisserien als auch im Hobbybereich genutzt.
Verwendung
Essbarer Goldstaub wird mit trockenem Pinsel auf Fondant, Modellier- und Schokoladeoberflächen aufgestäubt oder mit etwas Alkohol/klarem Extrakt zu einer streichfähigen Farbe angerührt und aufgemalt. Er eignet sich für Keksdekore, Tortenverzierungen, Pralinen, Schokoladenornamente und Zuckerdekor. Für beste Haftung sollten die Oberflächen trocken, sauber und möglichst glatt sein.
Nährwerte
Goldstaub liefert praktisch keine relevanten Mengen an Energie, Makronährstoffen oder Vitaminen, da er nur in sehr geringen Dosen als Dekor aufgetragen wird. Die genaue Zusammensetzung und eventuelle Zusatzstoffe variieren je nach Hersteller; stets die Deklaration beachten.
Besondere Merkmale
Je nach Produkt können unterschiedliche Pigmente oder echtes Blattgold-/Goldpulveranteile verwendet werden; wichtig ist die Lebensmitteltauglichkeit und Zulassung. Einige Varianten sind vegan und frei von Titandioxid, andere enthalten spezifische Farbstoffe. Der Effekt reicht von satin-matt bis hochglänzend metallic.
Begrifflichkeiten
Essbarer Goldstaub wird auch als essbares Goldpulver, Gold-Farbpuder oder Lebensmittelfarbpuder in Gold bezeichnet. Nicht zu verwechseln mit Blattgold in Flakes oder Blättern, das als eigenständiges Dekorprodukt gilt. Immer auf die Kennzeichnung „essbar/lebensmittelgeeignet“ achten.