Kalkulationsgrundlage: Die aufgeführten Positionen sind aus derzeitiger Sicht absehbare Aufwandsschätzungen, die darauf basieren, dass sämtliche Texte, Bilder und Logos zur Verfügung gestellt werden. Einzelne Bestandteile der Kalkulation können nach einer präzisen Abstimmung des Anforderungsprofils mit dem Kunden von den hier dargestellten Werten abweichen. Budgetüberschreitungen werden dem Kunden rechtzeitig kommuniziert und nur nach Vereinbarung vorgenommen. Notwendige erforderliche Lizenzen (Bildrechte, etc.) werden mit dem Kunden nach Abstimmung separat verrechnet.
Leistungsbestimmungen: Das Honorar beinhaltet ausschließlich den oben angegebenen Leistungsumfang und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer kann weitere Sub-Auftragsverarbeiter auch ohne Zustimmung des Auftraggebers zur Durchführung von Verarbeitungen hinzuziehen. Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters jedoch so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Bei Sub-Auftragsverarbeitern, die mit dem Auftragsverarbeiter direkt oder indirekt verbunden sind oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle von Thomas Maldoner stehen, hat der Auftraggeber kein Untersagungsrecht. Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter (zumindest) dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.
Endabnahme: Unmittelbar nach Fertigstellung der beauftragten Leistung erfolgt die Produktivsetzung (= der Livegang) derselben. Mit der Produktivsetzung beginnt der Probebetrieb, der vier Wochen dauert. Berechtigte Beanstandungen, die der Kunde während des Probebetriebes schriftlich übermittelt, werden auf Kosten des Auftragnehmers behoben. Der Probebetrieb wird dadurch nicht verlängert. Mit Behebung der letzten berechtigten Reklamation gilt die Leistung automatisch als abgenommen, dies hat der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer durch das Abnahmeprotokoll schriftlich zu bestätigen. Zu Letzterem ist der Kunde auch verpflichtet, wenn er sich während des Probebetriebes nicht meldet. Wenn das Abnahmeprotokoll nicht schriftlich bestätigt wird, gilt die Leistung mit Ablauf der vierwöchigen Frist automatisch als abgenommen. Mit der Abnahme beginnt die sechsmonatige Gewährleistungsfrist. Es gibt keine rollierende Gewährleistung, d.h. die Gewährleistungsfrist beginnt für einen in der ursprünglichen Gewährleistungsfrist behobenen Mangel nicht neu zu laufen. Verlangt der Kunde einen Admin-Status oder einen Status, der ihm vergleichbare Rechte einräumt, endet die Gewährleistung mit Gewährung dieses Status.
Der Zeitpunkt der Abnahme wird im Timing berücksichtigt. Bei Webprojekten ist der Livegang der Zeitpunkt der Abnahme. Bei Druckprojekten ist die Druckfreigabe der Zeitpunkt der Abnahme.
Reisekosten: Reisekosten sind nicht in diesem Angebot berücksichtigt und werden separat in Rechnung gestellt. Als Reisekosten gelten die reinen Beförderungskosten sowie Übernachtungskosten bei längeren Aufenthalten.
Bindung: Das Angebot ist freibleibend, da es auf unserem jetzigen Kenntnisstand basiert. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Das Angebot gilt vier Wochen ab dem Datum der Angebotsstellung. Korrekturen, die zu Änderungen des Umfangs führen, setzen das Angebot und die entsprechende Beauftragung nachträglich außer Kraft. Die Honorare und Auslagen werden dann dem Aufwand entsprechend berechnet.
Copyright: Alle hier erarbeiteten Gedanken und Vorschläge in vollem Umfang und Inhalt unabhängig vom Wortlaut, verbleiben mit Urheber- und Nutzungsrecht beim Auftragnehmer, auch dann, wenn für die Präsentation ein Honorar bezahlt wurde.
Die Weitergabe aller Unterlagen, Manuskripte, der Präsentationsschrift im Ganzen oder in einzelnen Teilen, sowie eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Nachbildung oder sonstige Verwertung der präsentierten Konzepte, Texte und Ideen ist ohne vorherige Zustimmung durch den Auftragnehmer nicht zulässig. Werden die präsentierten Konzepte, Texte und Ideen nicht entsprechend dem Vorschlag verwendet und in vollem Umfang abgegolten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Inhalte in vollem Umfang oder Teile davon anderweitig zu verwenden. Alle Unterlagen, Manuskripte und insbesondere Präsentationsschriften sind auf Verlangen an den Auftragnehmer zurückzugeben. Wird der Auftragnehmer mit der grafischen Aufbereitung beauftragt, gehen sämtliche Nutzungsrechte nach Leistungserbringung an den Kunden über.
Mitwirkungspflicht Kunde: Der Erfolg dieses Projektes und die termingerechte Lieferung durch den Auftragnehmer sind abhängig von der Zusammenarbeit mit dem Kunden. Alle Materialen und Daten, die für die Umsetzung des Projektes benötigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, müssen vom Kunden innerhalb der vereinbarten Fristen in digitaler Form an den Auftragnehmer geliefert werden. Bei Verzug oder Unvollständigkeit kann sich die Fertigstellung des Projektes verzögern bzw. können Kosten für die zusätzliche Aufbereitung der Materialen entstehen. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass die Rechte für die Einbindung der gelieferten Materialien beim Kunden liegen. Der Kunde benennt einen Projektleiter, der für die Abwicklung des Projektes verantwortlich ist und als Ansprechpartner des Auftragnehmers das Projekt betreut.
Bildmaterial, Rechte und Kosten: Als Agentur nutzt der Auftragnehmer für die Erstellung von Layouts und die anschließende Umsetzung in Medien diverse Bildmaterialien. Diese sind mit unterschiedlichsten Rechten belegt, die meistens einem Dritten gehören. Diese (Lizenz-) Rechte können entgeltlich erworben werden. Der Auftragnehmer stellt jedem Kunden diese Kosten zusätzlich als Leistungen Dritter in Rechnung.
Folgende Bildmaterialien werden genutzt:
- Kostenloses Bildmaterial: Bilder von privaten Usern, die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, oftmals auch für einen kleinen Betrag / Bilddatenbanken mit kostenlosen Bildern gegen Verlinkung wie photocase.de oder auch Bildmaterial des Kunden.
- Royalty Free Bildmaterial: Dieses Material stammt von Fotografen, die es gegen einen Einmalbetrag verkaufen. Die Beträge liegen hier im Bereich von einem Euro bis hin zu ca. 100 Euro. Nach der Bezahlung hat der Kunde ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht.
- Lizenzpflichtiges Bildmaterial: Dieses Bildmaterial, z.B. von Getty Images, wird jeweils nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt und kann in diesem auch exklusiv genutzt werden. Die Kosten liegen hier meist bei deutlich mehr als 500 EUR pro Bild, je nach Verwendungszweck und -dauer. Die Bilder sind qualitativ sehr gut und verglichen mit den Kosten für ein Fotoshooting auch verhältnismäßig günstig.
Als Agentur versucht der Auftragnehmer die Kosten für Bildmaterial möglichst gering zu halten. Layouts können gern entsprechend angepasst und die Möglichkeiten diskutiert werden. Sämtliche Kosten können umgangen werden, wenn durch den Kunden das entsprechende Bildmaterial zur Verfügung gestellt wird.
Leistungsvollbringung: Nach Erstellung einer Basisversion des Portales durch den Auftragnehmer, die den vertraglichen Anforderungen dieses Vertrages entspricht, verpflichtet sich der Kunde, die Basisversion durch Erklärung in Textform freizugeben (Layoutfreigabe). Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Anforderungen, die in diesem Angebot festgehalten sind, entspricht. Die Abnahme ist in Textform zu erklären (Leistungserbringung). Während der Fertigstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
Liefertermin: Die Lieferung erfolgt bis zu einer noch zu benennenden KW. Die fristgerechte Lieferung des Projektes wird unter der Voraussetzung zugesagt, soweit alle erforderlichen Daten und Materialien für die Umsetzung des Projektes bis zur vereinbarten KW geliefert werden. Hierfür ist vor allem die Mitwirkung des Kunden sowie die Freigabe der jeweiligen Milestones erforderlich.
Zahlungsvereinbarung: Angebote bis EUR 3.000,- werden 50% im Voraus und 50% im Anschluss an die Leistung berechnet. Angebote über EUR 3.000,- werden in Drittelrechnungen abgerechnet (1/3 nach Leistungsbeginn, 2/3 nach Abnahme der Konzeptplanung und 3/3 nach Leistungsvollbringung). Rechnungen sind sofort zahlbar nach Rechnungsstellung. Mediakosten werden mit 75% bei Kampagnenstart und zu 25% bei Kampagnenende in Rechnung gestellt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann sich die Fertigstellung des Projektes verzögern. Die Preise verstehen sich zuzüglich anfallender Versand- und Kurierkosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Eigentumsvorbehalt: Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum vom Auftragnehmer.
Erfüllungsort: Gerichtsstand für alle Ansprüche zu Lieferungen und Leistungen sowie Erfüllungsort für alle Softwarelieferungen und Leistungen aus diesem Angebot ist der Sitz des Auftragnehmers. Wir hoffen, dass dieses Angebot Ihren Vorstellungen entspricht und würden uns über eine Beauftragung sehr freuen. Sollten Sie Fragen zu den Positionen dieses Angebotes haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Mediaeinkauf und Kosten: Als Unternehmen versucht Kochgourmet Portale und Verlag GmbH für seine Kunden Medialeistungen von Dritten (Google, Facebook, Portalen, etc.) zu sehr attraktiven Kosten zu erwerben und diese für seine Kunden einzukaufen. Hier wird von der Agentur der komplette Service für den Kunden bereitgestellt: Buchungsanfrage, Reservierung, Einkauf, Abrechnung, Reporting) und mit dem Kunden im Vorfeld das Budget vereinbart und definiert. Der Aufwand der Vorfinanzierung und buchhalterischen Aufwände, werden von der Agentur über eine Handlingfee abgerechnet. Diese beläuft sich je Budgetgröße zwischen 5 und 15% des Mediavolumens (15% bis zu einem Mediaeinkauf von EUR 5.000, 5% ab einem Mediaeinkauf von EUR 5.000 EUR pro Abrechnungszeitraum). Die Abrechnung erfolgt im Monat des Buchungszeitraumes in der Regel im Vorhinein. Die Zahlungsvereinbarungen sind im Punkt Zahlungsvereinbarung geregelt.
Index Anpassung: Die jährliche Preisanpassung der laufenden monatlichen und jährlichen Leistungen basieren auf dem Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015).