LexikonZuckeraustauschstoffe
Zuckeraustauschstoffe gehören zusammen mit Süßstoffen zu den in der EU zugelassenen Süßungsmitteln. Chemisch betrachtet sind sie sogenannte Zuckeralkohole (Polyole). Diese Austauschstoffe haben keinen oder nur einen minimalen Einfluss auf den Blutzuckerspiegel und werden im Stoffwechsel ohne Insulin verwertet. Die meisten Zuckeraustauschstoffe weisen eine geringe oder gar keine kariogene Wirkung (Karies fördernd) auf. Sie werden häufig in der Herstellung von zuckerreduzierten oder zuckerfreien Lebensmitteln eingesetzt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine gesundheitlichen Bedenken hinsichtlich des Einsatzes von Zuckeraustauschstoffen in Lebensmitteln geäußert, weshalb für diese Süßungsmittel kein maximaler täglicher Aufnahmewert (ADI-Wert) festgelegt wurde. Es ist jedoch zu beachten, dass sie in hohen Mengen abführend wirken können, weshalb ihre Zugabe zu Lebensmitteln nicht unbegrenzt möglich ist. Tafelsüßen und Lebensmittel, die mehr als 10 % Zuckeraustauschstoffe enthalten, müssen mit dem Hinweis "kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken" gekennzeichnet sein. Osmotische Durchfälle sind bei einer täglichen Aufnahme von bis zu 20 g unwahrscheinlich.
Zu den acht zugelassenen Zuckeraustauschstoffen zählen Sorbit (E 420), Mannit (E 421), Isomalt (E 953), Polyglycitolsirup (E 964), Maltit (E 965), Lactit (E 966), Xylit (E 967) und Erythrit (E 968).
Quellen: Bundesinstitut für Risikobewertung, Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen vom 01. Juli 2014.