LexikonAspartam (E 951)
Aspartam ist ein Süßstoff, der etwa 200-mal süßer ist als Haushaltszucker. Er eignet sich nicht zum Kochen oder Backen, da er bei Temperaturen über 120 °C in seine Einzelbestandteile zerfällt und somit seine süßende Wirkung verliert. Auch in säurehaltigen Speisen kann Aspartam, ein Eiweißstoff, nicht verwendet werden. Der Süßstoff wird aus den Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin hergestellt. Das Dipeptid liefert 4 kcal/g und hat damit denselben Energiewert wie herkömmlicher Zucker (Saccharose). Aufgrund seiner höheren Süßkraft wird jedoch deutlich weniger Aspartam benötigt, was zu einer erheblichen Kaloriensenkung führt.
Aspartam hat keinen Einfluss auf den Blutzuckerspiegel. Er ist einzeln oder zusammen mit anderen Süßstoffen als Flüssigsüße, Streusüße oder in Tablettenform erhältlich. In der Lebensmittelindustrie wird Aspartam zur Herstellung von energie- oder zuckerreduzierten Lebensmitteln verwendet und als Geschmacksverstärker in zuckerhaltigen Kaugummis eingesetzt. Die festgelegten Höchstmengen in Lebensmitteln sind auf die Verzehrsmengen einzelner Produkte abgestimmt. So sind beispielsweise in alkoholfreien, energiereduzierten oder zuckerfreien Getränken maximal 600 mg/l erlaubt, während energiereduzierten oder zuckerfreien Fruchtaufstrichen bis zu 1.000 mg Aspartam pro Kilogramm Lebensmittel zugesetzt werden dürfen. Zuckerfreier Kaugummi kann aufgrund der sehr geringen Verzehrsmengen bis zu 5.500 mg/kg Aspartam enthalten, während in Kaugummi mit Zuckerzusatz 2.500 mg/kg zugelassen sind. In Deutschland ist Aspartam seit 1990 genehmigt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Datenlage zu Aspartam 2005 und 2013 erneut überprüft. Unter Berücksichtigung der maximalen täglichen Aufnahmemenge von 40 mg/kg Körpergewicht (ADI-Wert) gilt der Süßstoff als unbedenklich.
Beispielrechnung für einen Menschen mit einem Körpergewicht von 60 kg: 60 kg × 40 mg Aspartam = 2.400 mg Aspartam. Das bedeutet, dass die Aufnahme von bis zu 2.400 mg Aspartam pro Tag für eine Person mit 60 kg Körpergewicht unbedenklich ist. Diese Höchstmenge könnte theoretisch mit 4,0 Litern energiereduzierten bzw. zuckerreduzierten Getränken erreicht werden, die ausschließlich mit Aspartam gesüßt sind.
Wichtiger Hinweis: Da Aspartam die Aminosäure Phenylalanin enthält, sollten Personen mit Phenylketonurie (PKU) auf Lebensmittel mit Aspartam verzichten. Auf Produkten, die Aspartam enthalten, muss deshalb der Warnhinweis „Enthält eine Phenylalaninquelle“ aufgedruckt sein.
Quellen:
(1) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Stellungnahme zur Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen vom 01. Juli 2014
(2) Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (ZusatzstoffZulassungsverordnung - ZZulV)
(3) www.zusatzstoffe-online.de