LexikonAdvantam (E 961)
Advantam ist ein Süßstoff, der eine 20.000 bis 37.000-fach höhere Süßkraft als herkömmlicher Haushaltszucker (Saccharose) aufweist und damit den höchsten Süßkraftfaktor aller Süßstoffe besitzt. Er wird aus Isovanillin und Aspartam synthetisiert. Im Vergleich zu Aspartam, das einen Süßkraftfaktor von 200 hat, sind nur kleinste Mengen von Advantam erforderlich, um ein Lebensmittel zu süßen. Aufgrund dieser geringen Mengen liefert Advantam praktisch keine Energie, ist nicht kariogen und hat keinen Einfluss auf den Blutzuckerspiegel.
Allerdings ist Advantam leicht hitze- und säurelabil, weshalb er nur eingeschränkt zum Kochen und Backen geeignet ist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine maximale Tagesdosis von 5 mg Advantam pro Kilogramm Körpergewicht als gesundheitlich unbedenklich eingestuft (ADI-Wert). Die festgelegten Höchstmengen in Lebensmitteln berücksichtigen die typischen Verzehrsmengen. So sind beispielsweise in Senf, Saucen und würzigen Brotaufstrichen bis zu 5 mg/kg zulässig, während in kalorienreduzierten oder zuckerfreien Süßwaren und Konfitüren bis zu 10 bis 20 mg Advantam/kg enthalten sein dürfen. Zuckerfreier Kaugummi kann sogar bis zu 400 mg/kg Advantam enthalten, da die Verzehrsmenge sehr gering ist.
Es ist zu beachten, dass Advantam wie Aspartam Phenylalanin enthält. Diese Aminosäure kann von Personen mit Phenylketonurie (PKU) nicht metabolisiert werden. Allerdings wird beim Abbau von Advantam im menschlichen Körper so wenig Phenylalanin freigesetzt, dass selbst Menschen mit PKU diesen Süßstoff vertragen können. Daher ist der Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ nicht erforderlich.
Quellen:
(1) European Food Safety Authority (EFSA), Süßungsmittel
(2) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), (2014), Süßungsmittel Advantam zugelassen