LexikonNeotam (E 961)
Neotam ist ein Süßstoff, der eine 7000 bis 13000-fache Süßkraft im Vergleich zu Haushaltszucker (Saccharose) besitzt. Es handelt sich um ein Derivat von Aspartam, das aus Methanol sowie den Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin besteht. Da zum Süßen nur minimalste Mengen benötigt werden, liefert Neotam nahezu keine Energie und hat keinen Einfluss auf den Blutzuckerspiegel. Der Süßstoff ist hitzestabil und eignet sich daher gut zum Kochen und Backen.
Ein gesundheitlich unbedenklicher ADI-Wert liegt bei maximal 2 mg Neotam pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Je nach Verzehrsmengen verschiedener Lebensmittel sind unterschiedliche Höchstmengen für den Einsatz von Neotam festgelegt. In energiereduzierten oder zuckerfreien Getränken sind maximal 20 mg/l erlaubt, während in energiereduzierten Konfitüren, Gelees und Marmeladen bis zu 32 mg/kg Neotam hinzugefügt werden dürfen. Zuckerfreier Kaugummi kann aufgrund der geringen Verzehrsmenge bis zu 250 mg/kg Neotam enthalten.
Außerdem ist Neotam für bestimmte Lebensmittel auch als Geschmacksverstärker zugelassen (maximal 2-3 mg Neotam pro Gramm bzw. Liter Lebensmittel). Es ist wichtig zu beachten, dass Neotam, wie Aspartam, Phenylalanin enthält. Diese Aminosäure kann von Menschen mit Phenylketonurie (PKU) nicht abgebaut werden. Aufgrund der niedrigen Dosierung wird jedoch beim Abbau von Neotam im menschlichen Körper nur sehr wenig Phenylalanin freigesetzt, sodass auch Personen mit PKU den Süßstoff vertragen können. Daher ist der Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ nicht erforderlich.
Quellen:
(1) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen, Stellungnahme vom 01. Juli 2014
(2) Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung - ZZulV)
(3) www.zusatzstoffe-online.de