LexikonLebensmittelbestrahlung
Die Bestrahlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen dient dazu, den Gehalt an Mikroorganismen zu verringern, Insekten und Parasiten abzutöten sowie die Keimung bestimmter Lebensmittel wie Kartoffeln und Zwiebeln zu verzögern. Die gesetzlichen Regelungen zur Lebensmittelbestrahlung variieren von Land zu Land. In der Europäischen Gemeinschaft ist bisher nur die Bestrahlung von "getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen" genehmigt. Sechs weitere Mitgliedsstaaten (Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande, Polen und das Vereinigte Königreich) haben zusätzlich weitere Zulassungen erhalten.
Die gesundheitliche Unbedenklichkeit bestrahlter Lebensmittel ist nachgewiesen, unabhängig von der Art des Lebensmittels und der Strahlendosis. Dennoch ist die ionisierende Bestrahlung nicht für alle Lebensmittel geeignet, und bei übermäßigen Dosen können unerwünschte Veränderungen auftreten. Kritiker der Lebensmittelbestrahlung hinterfragen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse und argumentieren, dass bisher keine Langzeitstudien an Menschen durchgeführt wurden, die größere Mengen bestrahlter Lebensmittel konsumieren.
Am häufigsten wird die Lebensmittelbestrahlung bei Gewürzen eingesetzt. In den USA wird sie auch zur Bestrahlung von Hamburgern verwendet, um Verbraucher vor Krankheiten durch gefährliche Mikroorganismen zu schützen. Darüber hinaus dürfen in die südlichen Gebiete der USA keine unbehandelten Früchte (z. B. aus Hawaii) eingeführt werden; hier wird die Bestrahlung anstelle einer chemischen Behandlung oder des Eintauchens in heißes Wasser genutzt, um anhaftende Insekten wie die Fruchtfliege abzutöten.