LexikonAspartam-Acesulfamsalz (E 962)
Süßstoff mit einer 350-fachen Süßkraft im Vergleich zu Haushaltszucker (Saccharose). Das Aspartam-Acesulfam-Salz setzt sich aus den beiden Süßstoffen Aspartam (64 %) und Acesulfam-K (35 %) zusammen. Als gesundheitlich unbedenklich gelten maximal 20 mg Aspartam-Acesulfamsalz pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (ADI-Wert). Je nach Verzehrmengen einzelner Lebensmittel sind für den Einsatz von Aspartam-Acesulfamsalz unterschiedliche Höchstmengen festgelegt. In energiereduzierten oder zuckerfreien Getränken sind beispielsweise maximal 350 mg/l erlaubt, während in energiereduzierten oder zuckerfreien Konfitüren, Gelees und Marmeladen bis zu 1000 mg/kg zugesetzt werden dürfen. Zuckerfreier Kaugummi kann aufgrund des sehr geringen Verzehrs bis zu 2000 mg/kg Aspartam-Acesulfamsalz enthalten. *Die Höchstmengen beziehen sich dabei jeweils auf den Gehalt an Aspartam bzw. Acesulfam-K.
Wichtiger Hinweis: Aspartam setzt sich aus Methanol sowie den Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin zusammen. Personen mit Phenylketonurie (PKU) sollten Aspartam-haltige Lebensmittel unbedingt meiden, um schwere gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Auf Produkten, die Aspartam enthalten, muss daher der Warnhinweis „Enthält eine Phenylalaninquelle“ angebracht sein.
Quellen:
(1) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Stellungnahme zur Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen vom 01. Juli 2014
(2) Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (ZusatzstoffZulassungsverordnung - ZZulV)
(3) www.zusatzstoffe-online.de